Lebenswelten e.V
Hauptstraße 18                                                                                           23879 Mölln

Eingliederungshilfe

Der Lebenswelten e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und freier Träger der Eingliederungshilfe SGB XII. Sein Betreuungsangebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Psychiatrieerfahrung und Suchtmittelerkrankte, deren Erwerbsfähigkeit krankheitsbedingt eingeschränkt oder gefährdet ist.

Durch die Einrichtung des Begegnungs- und Arbeitsprojekts Lebenswelten kann Eingliederungshilfe als Hilfe zur Ermöglichung der Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit gem. § 53 III SGB XII in Mölln und Umgebung gewährleistet werden.

Das seit 2010 bestehende Angebot ist ein teilstationäres Hilfeangebot, dessen Langzeitziele sich an der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft orientieren.

Die konkreten Maßnahmenziele richten sich an die jeweilige Rehabilitationsfähigkeit der einzelnen Rehabilitanden und umfassen u.a.:

   •   Den Aufbau, bzw. die eigenständige Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur

  •   die Entwicklung und den Ausbau von Grundarbeitskompetenzen

   •   die Stärkung des Selbstwerts und der Sozialkompetenz

   •   die Erweiterung der Frustrationstoleranz 

    •   Belastungserprobungen 

   •   die schrittweise und fachlich betreute Überführung in den ersten, bzw.

        zweiten Arbeitsmarkt

Für die fachliche Betreuung stehen ein Ergotherapeut und ein Sozialarbeiter/Sozial-pädagoge, sowie ein Praxisanleiter mit Meisterbrief zur Verfügung.

In regelmäßigen Gesprächen mit unserem Fachpersonal werden individuelle Berufs- und Beschäftigungsperspektiven entwickelt und realistische Zielvorstellungen formuliert. Darüber hinaus können der tägliche Umgang mit Projektteilnehmern, Betreuern und Vereinsmitgliedern, aber auch die abwechslungsreichen Betriebsausflüge, bzw. Freizeitveranstaltungen dazu beitragen, ein individuelles soziales Umfeld aufzubauen, zu erhalten und ggf. zu erweitern.


Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe berühren ganz unterschiedliche Rechtsbereiche. So gibt es Eingliederungshilfe, die in das Aufgabengebiet des Jobcenters gehört, wie z.B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB II i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II) oder Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber bei Personen mit Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 217ff. SGB III).

Ebenso gibt es Möglichkeiten der Eingliederungshilfe aus dem Rechtsbereich SGB III, also der Arbeitsagentur, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Möglichkeiten Leistungen zur beruflichen Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben wahrnimmt.

Auch in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der medizinischen Rehabilitation (SGB V, SGB VI) oder der Sozialhilfe wird Eingliederungshilfe geleistet.

Die gemeinsame rechtliche Grundlage aller Bestimmungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen wird im neunten Sozialgesetzbuch normiert. Hiernach erhalten Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen, um "ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligung zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken." (§ 1 SGB IX) Dem Gesetzgeber ist daran gelegen, im Sinne der Gleichstellung behinderter Menschen, Autonomie (Selbstbestimmung) und gleichberechtigte Partizipation (Teilhabe) zu fördern und zu stärken.

Behindert im Sinne des SGB IX ist, wessen "körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischem Zustand abweichen." (§ 2 SGB IX) Angesprochen werden hier die drei Ebenen Körper, Geist und Seele. Interessant ist, wie allgemein der Gestzgeber Behinderung in diesem Zusammenhang definiert. Unter Umständen befindet sich in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern eine je eigene, spezifischere Definition von Behinderung.